Pflichtangaben im Impressum für deutsche Webseiten und Onlineshops: Alles, was Sie wissen müssen
Das Impressum ist für Betreiber deutscher Webseiten und Onlineshops nicht nur ein rechtliches Muss, sondern auch ein wichtiger Vertrauensfaktor für Nutzer. In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie, welche Pflichtangaben im Impressum vorgeschrieben sind, wer überhaupt ein Impressum benötigt und welche Sanktionen bei Verstößen drohen.
Was ist ein Impressum und warum ist es notwendig?
Das Impressum dient dazu, Transparenz im Online-Bereich zu schaffen. Es stellt sicher, dass Besucher einer Webseite oder eines Onlineshops die Möglichkeit haben, den Betreiber schnell und unkompliziert zu identifizieren und zu kontaktieren. Diese Vorschrift ergibt sich aus verschiedenen gesetzlichen Regelungen, insbesondere:
- § 5 Telemediengesetz (TMG): für geschäftsmäßige Online-Dienste.
- § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV): für journalistisch-redaktionelle Inhalte.
- Art. 13 DSGVO: bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Verweis auf Datenschutzerklärung).
Ein korrektes Impressum erfüllt somit eine wichtige Rolle in der Rechtssicherheit und stärkt das Vertrauen der Nutzer in den Betreiber.
Wer benötigt ein Impressum?
Grundsätzlich gilt die Impressumspflicht für alle geschäftsmäßigen Online-Angebote. Hierzu zählen insbesondere:
- Unternehmen und Selbstständige
Dazu gehören Onlineshops, Dienstleister, Freiberufler und Unternehmen jeder Größe. - Blogger und Influencer
Auch private Webseiten oder Blogs können impressumspflichtig sein, wenn sie Werbung schalten, Affiliate-Links verwenden oder sonstige kommerzielle Absichten verfolgen. - Vereine und Organisationen
Vereine, die regelmäßig Informationen veröffentlichen oder Spenden sammeln, fallen in der Regel ebenfalls unter die Impressumspflicht. - Betreiber journalistisch-redaktioneller Inhalte
Wer redaktionelle Inhalte veröffentlicht, ist zusätzlich an die Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrags (§ 55 RStV) gebunden.
Ausnahme:
Rein private Webseiten oder Homepages ohne kommerzielle Absichten sind nicht impressumspflichtig. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da schon kleinste Werbeeinnahmen diese Einstufung ändern können.
Welche Pflichtangaben gehören in das Impressum?
Die Pflichtangaben im Impressum richten sich nach der Art und Struktur des Unternehmens. Folgende Punkte sind die wichtigsten:
1. Name und Anschrift des Anbieters
- Vollständiger Name (bei juristischen Personen inklusive der Rechtsform, z. B. GmbH, AG).
- Postanschrift: Ein Postfach reicht nicht aus.
2. Kontaktdaten
- E-Mail-Adresse (muss für Nutzer leicht zugänglich sein).
- Telefonnummer (strittig, aber ratsam, insbesondere für Onlineshops).
3. Vertretungsberechtigte Personen
- Name des Geschäftsführers, Vorstandes oder Inhabers.
- Bei Personengesellschaften: Angabe der vertretungsberechtigten Gesellschafter.
4. Handelsregisterangaben (falls zutreffend)
- Handelsregisternummer und zuständiges Registergericht.
5. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
- Wenn eine USt-IdNr. gemäß § 27a UStG zugewiesen wurde, muss diese angegeben werden.
6. Berufsrechtliche Angaben (für bestimmte Berufsgruppen)
Für reglementierte Berufe wie Ärzte, Anwälte, Steuerberater und Architekten sind zusätzliche Angaben erforderlich:
- Berufskammer
- Gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem sie verliehen wurde
- Berufsrechtliche Regelungen und wie diese zugänglich sind
7. Angaben zur Haftung (optional, aber empfehlenswert)
Ein Hinweis darauf, dass die Inhalte nach bestem Wissen erstellt wurden und externe Links sorgfältig geprüft werden, schützt zwar nicht vor rechtlicher Verantwortung, stärkt aber die Glaubwürdigkeit.
8. Redaktionelle Verantwortlichkeit (bei journalistisch-redaktionellen Angeboten)
- Name und Anschrift des Verantwortlichen gemäß § 55 RStV.
Typische Fehler beim Erstellen eines Impressums
- Unvollständige Angaben:
Fehlende Namen oder eine ungenaue Adresse können schnell abgemahnt werden. - Versteckte Platzierung:
Das Impressum muss leicht auffindbar sein – in der Regel über einen Link im Footer mit der Bezeichnung „Impressum“. - Falsche oder veraltete Daten:
Unternehmen vergessen oft, bei Umzügen oder Änderungen im Handelsregister die Angaben im Impressum zu aktualisieren. - Fehlende Abgrenzung von Datenschutzinformationen:
Das Impressum und die Datenschutzerklärung sind separate Dokumente und dürfen nicht vermischt werden.
Platzierung des Impressums auf der Webseite
Das Impressum muss ständig verfügbar und leicht zugänglich sein. Folgende Punkte sollten Sie beachten:
- Link im Footer: Der Standardplatz für das Impressum ist die Fußzeile der Webseite.
- Mobile Ansicht: Auch in mobilen Versionen muss das Impressum problemlos abrufbar sein.
- Übersichtlichkeit: Vermeiden Sie verschachtelte Menüs oder schwer auffindbare Links.
Sanktionen bei Verstößen gegen die Impressumspflicht
Ein fehlerhaftes oder fehlendes Impressum kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen:
- Abmahnungen:
Wettbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen können bei fehlenden Angaben rechtlich gegen Sie vorgehen. - Bußgelder:
Die Aufsichtsbehörden können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängen. - Imageschäden:
Ein unvollständiges Impressum wirkt unprofessionell und kann das Vertrauen Ihrer Kunden schädigen.
Sonderfälle: Impressumspflicht für Social Media
Auch auf Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram oder LinkedIn besteht eine Impressumspflicht, wenn die Profile geschäftlich genutzt werden. Das Impressum kann direkt im Profil verlinkt werden oder über einen Link auf die eigene Webseite erreichbar sein.
Tipps für ein rechtssicheres Impressum
- Aktuelle Informationen:
Überprüfen Sie regelmäßig, ob die Angaben im Impressum noch korrekt sind. - Rechtsberatung:
Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Rechtsanwalt oder einen spezialisierten Datenschutzbeauftragten hinzu. - Online-Tools:
Nutzen Sie Impressum-Generatoren, die auf deutsche Gesetze abgestimmt sind. Achten Sie jedoch darauf, dass diese keine individuelle Rechtsberatung ersetzen. - Mehrsprachige Webseiten:
Falls Ihre Webseite international ausgerichtet ist, sollte das Impressum auch in anderen Sprachen verfügbar sein.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Impressumspflicht
1. Muss ein Onlineshop zwingend eine Telefonnummer im Impressum angeben?
Ja, es ist empfehlenswert, eine Telefonnummer bereitzustellen. Das OLG Köln urteilte, dass eine Telefonnummer oft erforderlich ist, um den Nutzer ausreichend zu informieren.
2. Kann ich ein Impressum auch nur in der Datenschutzerklärung einfügen?
Nein, das Impressum und die Datenschutzerklärung sind getrennt voneinander zu behandeln.
3. Was passiert, wenn ich mein Impressum nicht aktuell halte?
Veraltete Angaben können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und Ihr Unternehmen angreifbar machen.
4. Gilt die Impressumspflicht auch für Vereine?
Ja, insbesondere wenn der Verein eine Webseite mit regelmäßigen Veröffentlichungen oder Spendenaufrufen betreibt.
Fazit
Ein vollständiges und rechtssicheres Impressum ist für Webseiten und Onlineshops in Deutschland unverzichtbar. Es schützt vor rechtlichen Konsequenzen, stärkt das Vertrauen Ihrer Kunden und sorgt für Transparenz. Achten Sie darauf, die Pflichtangaben stets aktuell zu halten und bei Bedarf rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Vermeiden Sie Abmahnungen, indem Sie Ihr Impressum mit Sorgfalt erstellen und dessen Zugänglichkeit sicherstellen. So bleiben Sie auf der sicheren Seite – rechtlich und geschäftlich.