ePrivacy-Verordnung: Wie die neue Verordnung die Regeln für Cookies, Spam und digitale Kommunikation verändert

Die Evolution der ePrivacy: Von der Richtlinie zur Verordnung – Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?“

Die ePrivacy-Verordnung (auch als „Cookie-Richtlinie“ bekannt) ist eine europäische Gesetzgebung, die darauf abzielt, die Privatsphäre von Menschen bei der elektronischen Kommunikation zu schützen. Offiziell ist sie als Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation bekannt. Die Richtlinie wurde durch die Richtlinie 2009/136/EG geändert.

Hauptziele der Richtlinie:

  1. Schutz der Privatsphäre: Schutz der Vertraulichkeit von Kommunikation über öffentliche Kommunikationsnetze und -dienste.
  2. Cookies: Vorschriften zur Speicherung von und Zugriff auf Informationen auf Endgeräten der Nutzer (z.B. Cookies).
  3. Werbung: Beschränkungen für unerwünschte Kommunikation (Spam) per E-Mail, Fax oder Telefon.
  4. Verkehrs- und Standortdaten: Regeln für die Verarbeitung von Verkehrs- und Standortdaten.
  5. Sicherheitsvorkehrungen: Einführung angemessener Sicherheitsmaßnahmen zur Sicherung elektronischer Kommunikationsdienste.

Anwendungsbereich:

  • Gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die die Richtlinie in nationales Recht umsetzen mussten.
  • Gilt für alle Unternehmen, Organisationen und Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste, die in der EU elektronische Kommunikationsdienste anbieten oder nutzen.

Wichtige Bestimmungen:

  1. Cookies und Tracking-Technologien:
    • Websites müssen die Zustimmung der Nutzer einholen, bevor sie Cookies oder ähnliche Technologien verwenden (Opt-in).
    • Nutzer müssen klar informiert werden, welche Daten gesammelt werden und zu welchem Zweck.
  2. Unaufgeforderte Kommunikation:
    • Verbot von unaufgeforderter kommerzieller Kommunikation (Spam) per E-Mail, Fax und Telefon, außer mit vorheriger Zustimmung.
    • Bestimmte Ausnahmen gelten für bestehende Kundenbeziehungen (z.B. Direktmarketing an eigene Kunden).
  3. Verkehrs- und Standortdaten:
    • Verkehrs- und Standortdaten dürfen nur anonymisiert oder mit Zustimmung der Nutzer verarbeitet werden.
    • Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste müssen diese Daten nach Ablauf der notwendigen Speicherdauer löschen oder anonymisieren.
  4. Sicherheitsvorkehrungen:
    • Anbieter müssen Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit ihrer Dienste zu gewährleisten.

Verknüpfung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

Die E-Privacy-Richtlinie ergänzt die DSGVO, indem sie spezifischere Regeln für die elektronische Kommunikation festlegt. Während die DSGVO generelle Datenschutzvorschriften enthält, konzentriert sich die E-Privacy-Richtlinie auf die elektronischen Kommunikationsdienste.

Wer ist betroffen:

  • Betreiber von Websites: Müssen sicherstellen, dass sie Cookies oder Tracking-Technologien im Einklang mit der Richtlinie einsetzen.
  • Telekommunikationsanbieter: Müssen Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre ihrer Kunden umsetzen.
  • Unternehmen, die Direktmarketing betreiben: Müssen sicherstellen, dass sie keine unerwünschte Kommunikation senden.

ePrivacy-Verordnung

Die Richtlinie soll durch die E-Privacy-Verordnung (ePrivacy Regulation) ersetzt werden. Diese Verordnung wird direkt in allen EU-Mitgliedstaaten gelten und soll ein höheres Maß an Datenschutz und Sicherheit in der elektronischen Kommunikation gewährleisten.

Die Geschichte der ePrivacy-Verordnung

Die E-Privacy-Richtlinie und ihre Entwicklung hin zu einer Verordnung umfassen eine Reihe von wichtigen Etappen und Entwicklungen. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Schritte:

1. Einführung der E-Privacy-Richtlinie (2002)

  • Richtlinie 2002/58/EG: Die ursprüngliche E-Privacy-Richtlinie wurde am 12. Juli 2002 verabschiedet und trat am 31. Oktober 2003 in Kraft.
  • Sie wurde als Ergänzung zur Datenschutzrichtlinie 95/46/EG erlassen, um spezifische Regeln für den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation festzulegen.

2. Novellierung der E-Privacy-Richtlinie (2009)

  • Richtlinie 2009/136/EG: Diese Novelle, auch als „Cookie-Richtlinie“ bekannt, führte wesentliche Änderungen in Bezug auf Cookies und Tracking-Technologien ein.
  • Einführung des „Opt-in“-Prinzips für Cookies: Anbieter mussten nun vor der Speicherung von Cookies die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer einholen.
  • Verschärfung der Regeln für Spam und Sicherheitsanforderungen.

3. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, 2016)

  • Verordnung (EU) 2016/679: Die DSGVO wurde im April 2016 verabschiedet und ersetzte die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG.
  • Sie trat am 25. Mai 2018 in Kraft.
  • Die DSGVO schuf einen einheitlichen Rechtsrahmen für Datenschutz in der EU, was den Bedarf an einer Aktualisierung der E-Privacy-Richtlinie deutlich machte.

4. Vorschlag für die ePrivacy-Verordnung (2017)

  • Vorschlag KOM (2017) 10 final: Die Europäische Kommission legte am 10. Januar 2017 einen Vorschlag für eine neue ePrivacy-Verordnung vor.
  • Ziel war es, die E-Privacy-Richtlinie durch eine Verordnung zu ersetzen, um mehr Rechtsklarheit und Kohärenz mit der DSGVO zu schaffen.
  • Wichtige Aspekte des Vorschlags:
  • Erweiterung des Geltungsbereichs auf Over-the-Top-Dienste (OTT), wie z.B. WhatsApp, Skype.
  • Verbesserte Regeln für Cookies und andere Tracking-Technologien.
  • Verschärfte Vorschriften gegen Spam und unerwünschte Kommunikation.

5. Fortschritte und Verzögerungen (2017-2021)

  • 2017-2018: Der Vorschlag durchlief den Gesetzgebungsprozess im Europäischen Parlament und im Rat.
  • November 2019: Die finnische Ratspräsidentschaft legte eine modifizierte Version der Verordnung vor, die jedoch ebenfalls nicht auf Zustimmung stieß.
  • 2020: Unter der kroatischen und deutschen Ratspräsidentschaft gab es weitere Diskussionen, aber keine Einigung.

6. Annahme der Verhandlungsposition durch den EU-Rat (2021)

  • Februar 2021: Der Rat der Europäischen Union einigte sich auf eine allgemeine Ausrichtung (Verhandlungsposition).
  • Dies ebnete den Weg für Trilogverhandlungen zwischen Rat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission.

7. Aktuelle Verhandlungen und künftige Entwicklungen (ab 2021)

  • Trilogverhandlungen: Derzeit laufen die Trilogverhandlungen, um eine endgültige Fassung der Verordnung zu erarbeiten.
  • Inkrafttreten: Nach Annahme durch die EU-Institutionen wird die Verordnung direkt in allen EU-Mitgliedstaaten gelten.

Fazit

  • Die E-Privacy-Richtlinie hat sich seit ihrer Einführung 2002 mehrfach verändert und weiterentwickelt.
  • Mit der bevorstehenden ePrivacy-Verordnung wird ein moderner und einheitlicher Rechtsrahmen für den Schutz der elektronischen Kommunikation in der EU geschaffen, der die DSGVO ergänzt und stärkt.
  • Unternehmen sollten sich schon heute an die strengen Vorgaben halten. Insbesondere Betroffenen Beschwerden bezüglich Cookies auf Webseiten haben in der Vergangenheit bereits zu empfindlichen Bußgeldern geführt, auch wenn die ePrivacy noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde.